Ein Kompaktgutachten ermöglicht eine schnelle und kosteneffiziente Einschätzung des aktuellen Marktwertes einer Immobilie für verschiedene Anlässe. Die Erstellung erfolgt in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Vorgaben und Bewertungsrichtlinien. Im Umfang und in der Tiefe entspricht es jedoch nicht den Anforderungen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Daher wird es in der Regel von Behörden, Gerichten oder anderen Beteiligten nicht anerkannt. Ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten berücksichtigt sämtliche objektbezogenen, rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten und ermöglicht eine fundierte, nachvollziehbare und rechtssichere Wertermittlung.
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